Die Kosten der anwaltlichen Leistungen richten sich nach den in Deutschland üblichen Sätzen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Zur Berechnung der Gebühren werden Art, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit sowie der Gegenstandswert der Angelegenheit herangezogen.
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt höchstens 190,00 € zuzüglich einer geringen Pauschale für Auslagen sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Durch Honorarvereinbarungen kann für außergerichtliche Tätigkeiten an Stelle der gesetzlichen Gebühren auch ein Stundensatz vereinbart werden.
Die Berechnung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker erfolgt nach den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins.
Wir beraten Sie auch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.


